Tätigkeit als Rechtsanwältin
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Ich rechne meine Tätigkeit als Rechtsanwältin grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Das RVG orientiert sich am Gegenstandswert. Das ist der Wert, um den es in Ihrer Sache geht.
Wenn Sie einen Reparaturschaden von 5000,- € von der Versicherung erstattet verlangen, ist der Gegenstandswert 5.000,- €.
Für meine Tätigkeit zahlen Sie nach dem RVG dann einen gesetzlich festgelegten Betrag.Stundensatz
Bei Tätigkeiten, bei denen ich den Arbeitsaufwand nicht abschätzen kann, vereinbaren alle Mandanten mit mir eine Vergütungsvereinbarung.
Dieses ist insbesondere in umfangreichen Rechtsangelegenheiten der Fall (z.B. bei Erstellung von Gutachten, Einsprüchen gegen Haftungsbescheide, umfangreiche Erbangelegenheiten).Haftpflichtversicherung
Wenn Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben, werden die Rechtsanwaltskosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bezahlt. Gerne informiere ich Sie darüber.Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt ggf. die Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten. Eine mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung ist von Ihnen zu tragen. Nach Absprache mit Ihnen kläre ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten.