Überlassungsvertrag – Schenken mit warmer Hand
Unter einem Überlassungsvertrag versteht man einen Vertrag, in dem kein Kaufpreis gezahlt wird, sondern die Immobilie einer anderen Person (oftmals den Kindern) überlassen wird.
Das Kind erwirbt dadurch das Eigentum an der Immobilie.
Oftmals werden noch Gegenleistungen wie ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch vereinbart.