OHG

Zur Gründung einer OHG gehören zwei!

Die OHG ist die Abkürzung der offenen Handelsgesellschaft, die zur Gründung mindestens zwei Gesellschafter erfordert.
Sie ist eine Personengesellschaft mit der Folge, dass neben dem Gesellschaftsvermögen die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen haften (im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH).