Ein Komplementär – haftet persönlich
Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft ist der unbeschränkt und damit persönlich haftende Gesellschafter.
Ein Komplementär kann nicht nur eine natürliche Person sein, sondern beispielsweise auch eine GmbH. Dadurch ist dann die Haftung wieder auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt.