Der Unternehmens-Vertrag – sicher und rechtlich wirksam
Ein Unternehmens-Vertrag nach § 291 AktG sollte immer auf die jeweiligen Bedürfnisse der Betriebe angepasst, rechtlich sicher und wirksam sein.
Muster können einen guten Anhaltspunkt bieten, sollten aber nicht ungeprüft übernommen werden.