Ohne Ehevertrag – keine Gütergemeinschaft
Die Gütergemeinschaft ist ein Güterstand, den die Ehepartner durch Beurkundung von einem Notar durch einen Ehevertrag begründen können.
Entscheidender Nachteil bei der Gütergemeinschaft ist, dass die Ehepartner gemeinsam für die Schulden haften, was bei der Zugewinngemeinschaft (der Normalfall!) trotz aller Mythen nicht der Fall ist.
In der Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Ehepartner in bis zu fünf voneinander getrennte Vermögensmassen aufgeteilt.
Das Gesamtgut ist das Vermögen, das den Ehepartnern gemeinsam zusteht.
Zusätzlich hat jeder Ehepartner noch Vorbehalts- und Sondergut.