Scheidungsfolgen-Vereinbarung

Scheidungsfolgen-Vereinbarung – der Notar berät neutral!

Bei einer Scheidungsfolgen-Vereinbarung gibt es viel zu bedenken.
Der Notar berät beide Parteien über die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten und beurkundet die Vereinbarung.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Ehe & Scheidung

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