Hofübergabe sicher gestalten – Landwirte und das Recht auf dem Hof
In Schleswig-Holstein gilt für landwirtschaftliche Höfe die sogenannte Höfeordnung.
Sie ist eine spezielle Ordnung, die die Übergabe bzw. die Vererbung eines Hofes der Landwirte regelt und den allgemeinen erbrechtlichen Regelungen vorgeht.
Die Hofübergabe ist ein wichtiger Punkt im Leben des Landwirts.
Der Betrieb bildete bislang die Existenzgrundlage des Hofübergebers und soll in den kommenden Jahrzehnten dem Hofübernehmer und seiner Familie ebenfalls eine sichere Grundlage bieten.
Altenteil, Abfindung und Wohnrecht
Meistens hat der Hofübernehmer schon auf dem Betrieb mitgearbeitet oder ihn sogar schon seit ein paar Jahren gepachtet und kennt die Begebenheiten.
Bei der Hofübergabe sind viele Dinge zu beachten, wie z. B. die Berechnung des Altenteils, die Berechnung der Abfindung für weichende Erben, die Stellung des Ehepartners des Hofübernehmers, die Auszahlung von etwaigen Geschwistern, das Wohnrecht für den Hofübergeber und etwaige Hege- und Pflegeleistungen für den Altenteiler.
Durch sichere und sorgfältige Gestaltung des Hofübergabe-Vertrages können Steuern gespart werden, in dem beispielsweise die Altenteilsleistungen als Sonderausgaben abziehbar sind.
Der Hofübergabe-Vertrag ist von dem Notar zu beurkunden. Weiter muss das Landwirtschaftsgericht die Hofüberlassung genehmigen.
Ihre Notarin in Schenefeld
Julia Jonas
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