Tätigkeit als Notarin
Als Notarin bin ich gesetzlich verpflichtet, die Gebühren nach dem Gerichts-und Notarkostengesetz (GNotKG) abzurechnen.
Es ist mir als Notarin gesetzlich verboten, die gesetzlich festgelegten Gebühren zu unterschreiten oder zu überschreiten.
Ich informiere Sie gerne vorab über die Kosten der Beurkundung oder Beglaubigung.