Das Haus ist gefunden, über den Kaufpreis ist man sich einig geworden, jetzt fehlt nur noch der Vertrag beim Notar.
Warum Beurkundung durch Notar?
Der Grundstücks-Kaufvertrag hat erhebliche Folgen, da das Eigentum am Grundstück und hohe Geldsummen die Seiten wechseln.
Daher sind für beide Seiten gleichermaßen Absicherungen im Vertrag erforderlich.
Damit jede Seite rechtlich abgesichert ist, hat der Gesetzgeber die Beurkundung durch den Notar vorgesehen.
Beratung von Käufer und Verkäufer
Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, beide Parteien gleichermaßen umfassend und neutral zu beraten.
Er ist -im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt– beiden Seiten zu gleichen Teilen verpflichtet.
Rechtliche Absicherung im Vertrag
Er achtet darauf, dass ungesicherte Vorleistungen keiner Partei beim Immobilienkauf auferlegt werden.
So darf zum Beispiel der Kaufpreis nicht gezahlt werden, bevor rechtlich der Übergang des Eigentums (Eigentumsumschreibung) gesichert ist.
Allerdings ist dafür heutzutage in den meisten Fällen kein Notaranderkonto mehr nötig und auch nicht mehr zulässig.
Notwendig ist, dass in dem Grundbuch die ggf. noch vorhandenen Grundpfandrechte wie Grundschulden oder Hypotheken in Abteilung III des Grundbuchs gelöscht werden.
Einsicht ins Grundbuch
Dafür holt der Notar einen Auszug aus dem Grundbuch ein.
So werden auch Belastungen in Abteilung II wie beispielsweise Nießbrauch oder Wohnrechte offenkundig und können entweder gelöscht oder wie oftmals bei Leitungsrechten mit übernommen werden.
Ebenso wird in einem Vertrag zum Grundstückskauf geregelt, wann die Übergabe des Besitzes stattfinden soll.
Auch diese Übergabe wird rechtlich vom Notar durch spezielle Voraussetzungen gesichert, so dass die Übergabe erst erfolgt, wenn die Kaufpreiszahlung gesichert ist.
Grundsätzlich wird in einem Immobilienkauf-Vertrag auch für jede Seite eine Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel mit aufgenommen, damit –falls eine Partei sich nicht an den Vertrag hält- sofort die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Dadurch braucht nicht erst ein langwieriger und kostenintensiver Gerichtsprozess geführt werden.
Grunderwerbsteuer beim Hauskauf
Sobald ein Immobilienkauf-Vertrag von dem Notar beurkundet worden ist, informiert der Notar die zuständige Grunderwerbsteuerstelle.
Dieses ist notwendig, damit der Grunderwerbsteuerbescheid erlassen werden kann, wenn Grunderwerbsteuer zu zahlen ist.
Denn ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer wird keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist weiter Voraussetzung, dass das Eigentum an dem Grundstück auf den Käufer umgeschrieben werden darf.
Ihre Notarin in Schenfeld
Julia Jonas
Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter:
Immobilien
Die Aufgaben eines Notars