Nießbrauch

Haus abgeben und Rechte daran behalten – der Nießbrauch

Ein Nießbrauch an einer Immobilie führt dazu, dass man kein Eigentum (mehr) daran hat, aber (weiter) ein umfassendes Nutzungsrecht an dem Haus oder der Wohnung besitzt.
Durch die Vereinbarung des Nießbrauchs hat der vorherige Eigentümer weiter das Recht, in dem Haus zu wohnen oder die Miete aus dem Haus zu erhalten.
Dadurch lassen sich oft Steuern sparen und die steuerlichen Freibeträge ausnutzen.
Der Nießbrauch zählt mit zu den Grunddienstbarkeiten und wird in Abteilung II im Grundbuch des betreffenden Grundstücks eingetragen.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien