Eine Patientenverfügung sollte jeder machen, nicht nur im Rentenalter.
Gerade in jungen Jahren trägt sie zur Absicherung der Familie bei.
Wenn mag geheiratet hat, eine Familie gegründet und das Haus bezogen hat, gehört die Patientenverfügung dazu.
Aber auch wenn man alleine lebt, ist sie genauso wichtig.
Warum Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist wichtig, weil:
Man bestimmen kann, welche medizinischen Behandlungen man in bestimmten Situationen haben möchte oder gerade nicht.
Man die Angehörigen nicht mit dieser Entscheidung in der konkreten Situation alleine läßt.
Die Angehörigen nicht dem Gefühl ausgesetzt sind, über Leben oder Tod entscheiden zu müssen.
Kein Fremder über einen entscheidet.
Die behandelnden Ärzte wissen, was man wünscht, obwohl man sich nicht mehr äußern kann.
Wieso können die Angehörigen nicht entscheiden?
Wenn man nach einem Unfall, Krankheit oder sonstigem Unglück nicht mehr seinen Willen mitteilen kann, muss dieses jemand anderes für einen tun.
Das ist aber nicht automatisch der Ehepartner, Lebenspartner oder die Kinder.
Es muss nach dem Gesetz zwingend ein Betreuer bestellt werden.
Dieses kann der Angehörige sein, muss es aber nicht!
Denn schwere Krankheiten und Unfälle können enorme Pflegekosten verursachen.
Daher bestellen Gerichte manchmal familienfremde Betreuer.
Eine Patientenverfügung ist daher sinnvollerweise immer mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
Durch diese Kombination ist sichergestellt, dass ein Vertrauter des Patienten dessen Wünsche gegenüber den Ärzten durchsetzen kann.
Was muss in die Patientenverfügung?
Wichtig ist, zunächst die Situationen so konkret wie möglich zu beschreiben, in denen die Verfügung gelten soll.
Der Arzt muss die Situation, die gerade besteht, in der Verfügung wiederfinden.
Erst danach wird in der Verfügung ausgeführt, welche medizinischen Behandlungen man möchte oder eben nicht.
Daher reichen allgemeine Formulierungen – man möchte nicht qualvoll enden und nicht künstlich ernährt werden – nicht aus.
Weitere Informationen zu diesem Thema (auch zu den Kosten) finden Sie unter:
Sichere Vorsorge
Aufgaben des Notars