Gemeinsam oder allein?
Das Sorgerecht steht verheirateten Eltern grundsätzlich gemeinsam zu.
Wer das Sorgerecht hat, kann entscheiden, wo das Kind wohnt, auf welche Schule es geht und was es sonst so machen soll oder nicht.
Sind die Eltern nicht verheiratet, steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu.
Der leibliche Vater ist nicht automatisch sorgeberechtigt.
Weitere Informationen unter: Sorgerechtserklärung