Wann darf man eigentlich selbst einen Gutachter beauftragen?
Nach dem Verkehrsunfall kann der Stress leider manchmal erst richtig beginnen.
Das Auto ist kaputt. Wie hoch ist jetzt der Schaden?
Um die Höhe der Reparaturkosten zu erfahren, kann man einen Gutachter beauftragen.
Wenn man nicht auf den Gutachter-Kosten sitzen bleiben will, sollte man zwei Punkte berücksichtigen:
1. Man darf keine Schuld am Unfall haben,
2. die Reparaturkosten müssen höher als 750,- € sein.
Unter diesen Voraussetzungen sollte die Versicherung die Kosten für den Sachverständigen übernehmen.
Vorsorglich kann man dieses vorher mit der Versicherung abklären. Oder man wendet sich an einen Rechtsanwalt, der dieses abklärt. Die Rechtsanwaltskosten werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ebenfalls von der Versicherung übernommen.
Und wenn die Versicherung meint, die Kosten des Gutachters seien zu hoch?
Grundsätzlich hat derjendige, der einen Verkehrsunfall unverschuldet erlitten hat, ein Recht, diejenigen Aufwendungen ersetzt zu erhalten, die ohne den Unfall nicht angefallen wären.
Allerdings dürfen die Aufwendungen nicht extra teuer sein.
Als Maßstab gilt: man würde den Betrag auch aus eigener Tasche zahlen, da man den Betrag als angemessen empfindet.
Oftmals kürzt die Versicherung die Gutachterkosten
Dieses sollte man nicht einfach hinnehmen. Man darf denjenigen Gutachter beauftragen, den man ohne weiteres erreichen kann. Marktforschung, Preisvergleiche oder eine Suche nach dem günstigsten Gutachter muss man nicht vornehmen.
Erkennt man allerdings, dass der Sachverständiger Preise nimmt, die die in der Branche üblichen Preise übersteigen, muss man einen günstigeren Gutachter nehmen.
Dieses dürfte aber in dem meisten Fällen nicht eintreten, da man als Laie überhaupt keinen Überblick über die Höhe der Sachverständigenkosten hat.
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