Streit ums Altenteil vermeiden – die Höhe des Altenteils angemessen bestimmen
Aus der Erfahrung ist es so, dass oftmals die Höhe des Altenteils ein Streitpunkt bei der Hofübergabe bildet.
Der Altenteiler hat im Kopf eine gewisse Summe, die er neben seiner Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse und sonstiger privater Vorsorge zum Leben braucht.
Der Hofübernehmer denkt an seine Kinder und die/den Ehepartner(in), die er (mit) ernähren muss.
Das Baraltenteil kann daher für Konfliktpotential sorgen.
Möglichkeiten im Hofübergabe-Vertrag
Oftmals ist es sinnvoll, dass der Hofübergeber seine monatlichen Kosten aufschreibt, so dass durch diese Beträge für beide Parteien eine Einigung erzielt werden kann.
Weiter kann in einem Hofübergabe- Vertrag vereinbart werden, dass das Baraltenteil angepasst wird oder eine Anpassung verlangt werden kann, wenn der Verbraucherpreisindex in Deutschland sich um beispielsweise 10 % erhöht oder sinkt.
In dem Hofübergabe-Vertrag sollte immer auf § 323 ZPO verwiesen werden, damit der Hofübernehmer und der Altenteiler die Möglichkeit haben, eine Abänderung der Zahlungen zu beantragen, wenn beispielsweise die wirtschaftliche Lage des Hofes eine Absenkung erforderlich macht oder das Altenteil aufgrund persönlicher Umstände nicht mehr ausreichend ist.
Was alles zum Altenteil gehört
Das Altenteil umfasst nicht nur das Baraltenteil, sondern auch das Wohnrecht und ggf. noch die Hege- und Pflegeleistungen.
Bei dem Wohnrecht ist wichtig, dass die Heimunterbringung nicht automatisch dazu führt, dass das Wohnrecht erlischt.
Daher sollte im Sinne aller Beteiligten geregelt werden, was mit dem Wohnrecht bei einer dauerhaften Heimunterbringung passieren soll.
Zahlungen des Altenteils steuerlich absetzbar
Die Zahlungen des Altenteils sind grundsätzlich vollständig als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Hofübernehmer übertragen wurden, die Zahlungen des Altenteils aus den Erträgen des übernommenen Hofes geleistet werden können und sich auf das übertragene landwirtschaftliche Betriebsvermögen beziehen.
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