Unternehmensgründung: welche Unternehmensform?
Bei der Unternehmensgründung steht die Wahl der Rechtsform an bedeutender Stelle.
Dabei stehen dem Gründer in Deutschland verschiedene Rechtsformen zur Verfügung.
Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft bei Unternehmensgründung?
Das Gesetz unterscheidet zunächst zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Der Vorteil einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich der Haftung ist, dass die Gesellschaft grundsätzlich bei Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet und nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.
Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter unbeschränkt, d. h. auch mit ihrem Privatvermögen.
Sind bei der Unternehmensgründung mehrere Personen beteiligt, so können Sie alle Rechtsformen (mit Ausnahme des Einzelkaufmannes) wählen.
Will nur eine Person ein Unternehmen gründen, so wird häufig der Einzelkaufmann oder die GmbH bzw. UG haftungsbeschränkt gewählt.
Je nach Rechtsform gibt es unterschiedliche Voraussetzungen bei der Gründung, Geschäftsführung und Organisation der Gesellschaft.
Eingetragener Einzelkaufmann (e.K.)
Für das Unternehmen „eingetragener Einzelkaufmann“ (e.K.) ist nur die Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht vorgesehen.
Der eingetragene Einzelkaufmann haftet bei Verbindlichkeiten unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Daher ist diese Rechtsform geeignet, wenn keine größeren Haftungsrisiken durch den Betrieb entstehen können.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft.
Sie wird von mindestens zwei Personen gegründet, die ein kaufmännisches Gewerbe betreiben wollen.
Die OHG erfordert einen Gesellschaftervertrag und wird im Handelsregister eingetragen.
Die Einzahlung eines Stammkapitals ist nicht erforderlich.
Für Verbindlichkeiten der OHG haften die Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Eine OHG eignet sich für Gesellschafter, die sich gegenseitig gut kennen und vertrauen und deren Geschäft kein größeres Haftungsrisiko hat.
Kommanditgesellschaft (KG) und GmbH & Co.KG
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist auch eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird.
Neben dem Gesellschafter, der unbeschränkt persönlich haftet (Komplementär), ist ein weiterer Gesellschafter vorhanden, der nur beschränkt haftet (Kommanditist).
Die Kommanditisten haften nur mit ihrem Anteil an dem Gesellschaftsvermögen und sind auch nicht an der Geschäftsführung beteiligt.
Somit wird bei einer KG die Haftung der Gesellschafter je nach Gesellschafterstellung unterschieden.
Allerdings ist häufig in der Praxis der unbeschränkt haftende Gesellschafter (der Komplementär) eine GmbH, die von sich aus wiederum nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.
Diese Konstellation, die als GmbH & Co.KG bezeichnet wird, führt dazu, das sowohl Kommanditist als auch Komplementär nur beschränkt haften.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft.
Sie ist in ihrem Fortbestand von den einzelnen Gesellschaftern unabhängig.
Die Gesellschafter sind durch ihre Anteile an der GmbH beteiligt.
Für die Verbindlichkeiten der GmbH haften die Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich, sondern nur in Höhe ihrer Einlagen.
Die Gründung der GmbH und das weitere Betreiben eines Unternehmens in Form einer GmbH hat strenge gesetzliche Voraussetzungen, die insbesondere im GmbH-Gesetz geregelt sind.
Die Gründung ist auch durch ein Musterprotokoll möglich.
Die Gründer einer GmbH müssen gemeinsam ein Stammkapital von mindestens 25.000,- € aufbringen.
Der Gesellschaftsvertrag erfordert durch das Gesetz vorgeschriebene Angaben und die Beurkundung eines Notars.
Die Steuern fallen bei der GmbH selbst an, was zusätzlichen Arbeits- und ggf- Kostenaufwand erfordert.
Ferner werden die ausgeschütteten Gewinne noch bei den Gesellschaftern besteuert.
UG haftungsbeschränkt
Die UG haftungsbeschränkt ist ebenfalls eine Kapitalgesellschaft.
Sie wird oftmals als Mini-GmbH bezeichnet und kann durch einen Gesellschafter gegründet werden.
Theoretisch reicht bei der Gründung einer UG ein Startkapital von einem Euro aus, wobei eine höhere Kapitalausstattung anzuraten ist, da ansonsten nach den ersten eingehenden Rechnungen schnell die Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz droht.
Bei der UG haftet/haften der Gesellschafter/die Gesellschafter nicht persönlich, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Der Name des Unternehmens (Firma) hat immer den Zusatz „haftungsbeschränkt“ zu nennen.
Die Gewinne der UG dürfen nicht vollständig ausgeschüttet werden.
Sie müssen zu einem Teil als Rücklage dienen, bis ein Betrag von 25.000 Euro erreicht ist.
Dann wandelt sich die UG in eine GmbH um.
Die Gründung einer UG kann durch ein Musterprotokollerfolgen, wobei dann keine individuellen Änderungen möglich sind.
Je nach Gründer und Geschäftszweck des Unternehmens kommt die eine oder andere Rechtsform in Betracht. Eine individuelle Betrachtung der besonderen Einzelheiten ist daher immer angezeigt.