Rechtsanwalt – Interessenvertreter
Der Rechtsanwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege, d. h. er vertritt seinen Mandanten unabhängig von staatlicher oder sonstiger Einflussnahme.
Er vertritt – im Gegensatz zum Notar – die Interessen seines einzelnen Mandanten und ist daher parteiisch.
Er unterliegt wie der Notar der Schweigepflicht.
WP Glossary Term Usage
- Unfall
- Führerschein
- Führerschein weg
- Mandant
- Notar
- Notarin
- Haus und Grundstück in Schenefeld und anderswo kaufen – Beurkundung durch Notar
- Geschwindigkeit und Bußgeld
- Führerschein und Fahrerlaubnis
- Alkohol am Steuer – ab welchem Promillewert strafbar?
- Gutachter: wer zahlt die Kosten nach einem Unfall?
- Unfall und Verkehr
- Immobilien