Auflassung

Übertragung von Eigentum – Auflassung erforderlich

Auflasssung bezeichnet die Einigung zwischen zwei Parteien, dass das Eigentum an dem Grundstück von der einen Person auf die andere Person übergehen soll.
Die eine Person gibt ihr Grundstück auf und lässt es los.
Diese Einigung ist vor dem Notar zu erklären und erfolgt durch eine Beurkundung beispielsweise im Rahmen des Grundstücks-Kaufvertrages.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien

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