Ein Grundstückskauf hat weitreichende Folgen – daher ist eine Beurkundung erforderlich
Bei wichtigen Verträgen (z. B. beim Grundstücks-Kaufvertrag) ist eine Beurkundung erforderlich.
Eine Beglaubigung ist nicht ausreichend.
Bei der Beurkundung liest der Notar den Parteien vor, auf was sie sich geeinigt haben und belehrt sie über den Inhalt.
Am Ende genehmigen die Parteien den Text und unterschreiben ihn.
Anschließend unterschreibt der Notar und bestätigt somit, dass die Parteien den Inhalt so erklärt haben, wie es in der Niederschrift steht.Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien
WP Glossary Term Usage
- testierfähig
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Anwesende
- Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel
- Abteilung I
- Hofüberlassung
- Unternehmergesellschaft
- Unterschriftsbeglaubigung
- Wegerecht
- Beglaubigung
- Eröffnungsprotokoll
- Fälligkeitsmitteilung
- Erschienene
- Abteilung III
- Bestandsverzeichnis
- Erbbaurecht
- Gesellschaftsvertrag
- Auflassung
- Abschriftsbeglaubigung
- Abteilung II
- Eigentumsumschreibung
- Grundbuch
- Gütergemeinschaft
- Gütertrennung
- Grunderwerbsteuer
- Hofübergabe-Vertrag
- Grundstücks-Kaufvertrag
- Mietkauf
- Kauf eines Hauses
- 2 Wochen Frist
- Notar
- Notarin
- Testament und Familienfrieden – Die Rolle des Notars
- Ehevertrag – ja, nein, vielleicht?
- Vorsorge durch Vollmacht und Patientenverfügung
- Kauf einer Gewerbe-Immobilie
- Kauf eines Mehrfamilienhauses
- Haus und Grundstück in Schenefeld und anderswo kaufen – Beurkundung durch Notar
- Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung/Betreuungsverfügung
- Gemeinsames Testament
- Rechtstipps für den Hauskauf
- Kauf eines unbebauten Grundstücks
- Kauf einer Wohnung
- Formulare
- Testament
- Erbvertrag
- Privat: Eine Stiftung gründen – was ist zu beachten?
- Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer und andere Geldverluste mindern
- Gesellschafter-Verträge vermeiden Streit!
- Verträge für Ehe und Scheidung
- Hauskauf – Steuern sparen und Rechtssicherheit im neuen Heim
- Gebühren
- Ehe
- Immobilien
- Unternehmen
- Gesellschaftsverträge
- Unternehmensgründung
- Schenkung
- Erben und Vererben
- Haus oder Grundstück verkaufen oder vererben in Schenefeld