Die Geschäftsführer-Haftung beherrschbar machen!
Der Geschäftsführer haftet je nach Pflichtverstoß entweder den Gesellschaftern oder dritten Personen (wie Finanzamt oder anderen Gläubigern).
So haftet der Geschäftsführer für das Nichtabführen von Sozialabgaben oder bei der Nichterfüllung steuerlicher Pflichten.
Zur Vermeidung der Haftung sind eine Risikoanalyse, schriftliche Dokumentationen und vertragliche Haftungsbegrenzungen zweckmäßig.