Die gesetzliche Erbfolge ist im Gesetz geregelt.
Die gesetzliche Erbfolge tritt automatisch ein, wenn der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag gemacht hat.
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, welcher Angehöriger oder welche Angehörigen mit welchem Anteil erben.Mehr Informationen finden Sie unter: Erben und Vererben