Berliner Testament – nicht für jede Familie sinnvoll
Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament zwischen Ehepartnern, die sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und weiter bestimmen, dass nach dem Tode des Letztversterbenden der Nachlass an eine bestimmte Person (oftmals an die Kinder) gehen soll.
Das Berliner Testament hat allerdings zwei Nachteile, da zum einen die enterbten Kinder beim ersten Erbfall ihren Pflichtteil geltend machen können und zum anderen der steuerliche Freibetrag beim ersten Erbfall nicht genutzt werden kann.Mehr Informationen finden Sie auf der Seite: Erben und Vererben