Nachlassgericht – zuständig für Testamente und Erbausschlagungen
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung im Amtsgericht.
Es ist unter anderem zuständig für die Hinterlegung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen sowie für Erbausschlagungen.
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung im Amtsgericht.
Es ist unter anderem zuständig für die Hinterlegung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen sowie für Erbausschlagungen.