Eigentumsumschreibung

Eigentumsumschreibung – rechtssichere Regelungen erforderlich

Nach der Beurkundung eines Grundstücks-Kaufvertrages informiert der Notar die Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen Finanzamtes.
Daraufhin wird der Grunderwerbsteuerbescheid erlassen.
Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist mit eine Voraussetzung dafür, damit der Notar die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch veranlassen kann.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien