Die steuerlichen Freibeträge – unter geschickter Ausnutzung Steuern sparen
Sobald man überlegt, seinem Kind zu Lebzeiten eine Immobilie zu übertragen, sollte ein Augenmerk auf die Schenkungsteuer gerichtet werden.
Das Gesetz sieht für Schenkungen jedes Elternteils an das Kind einen Freibetrag von je 400.000,- € vor. Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden hinsichtlich ihres Wertes zusammengerechnet.
Daraus folgt, dass der steuerliche Freibetrag alle 10 Jahre wieder von neuem genutzt werden kann.
Wird bei einer Eigentumsübertragung noch ein Nießbrauch vereinbart, so wird der Wert des Nießbrauchs abgezogen, so dass nicht der volle Wert der Immobilie herangezogen wird.Weitere Informationen finden Sie dazu unter:
Immobilien
Erben und Vererben
Schenken zu Lebzeiten
WP Glossary Term Usage
- Steuern sparen
- Nießbrauch
- Testament und Familienfrieden – Die Rolle des Notars
- Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer und andere Geldverluste mindern
- Haus überlassen – wie Sie Steuern sparen und Rechtssicherheit herstellen beim Verschenken
- Ordnung und Steueroptimierung im Schenkungsvertrag
- Nachfolge im Unternehmen
- Schenkung
- Erben und Vererben
- Haus oder Grundstück verkaufen oder vererben in Schenefeld