Wohnungseigentümer

Nicht nur die Wohnung gehört den Wohnungseigentümern

Unter Wohnungseigentümer versteht man die Eigentümer von Eingentumswohnungen.
Die Eigentümer haben Wohnungseigentum erworben, d. h. Sondereigentum an der Wohnung und Teileigentum, z. B. am Kellerraum, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien