Verwalter- zuständig für das Gemeinschaftseigentum
Der Verwalter wird durch die Wohnungseigentümer gewählt und ist für die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig. Diese Verwaltung umfasst z.B. die ordnungsgemäße Instandhaltung, angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung und Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage.
Weitere Informationen finden Sie dazu unter: Immobilien