Ordnungen: Schubladen für die Verwandten
Unter Ordnungen versteht man im Erbrecht die Einteilung der Verwandten des Erblassers.
Je nach ihrer Abstammung vom Erblasser unterscheidet man die 1., 2., 3., 4., und 5. Ordnung.
Unter Ordnungen versteht man im Erbrecht die Einteilung der Verwandten des Erblassers.
Je nach ihrer Abstammung vom Erblasser unterscheidet man die 1., 2., 3., 4., und 5. Ordnung.