Patientenverfügung – selbstbestimmt bis zum Tode
Mit einer Patientenverfügung kann man seinen Willen hinsichtlich der medizinischen Behandlung für den Fall äußern, dass man seinen Willen etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit nicht mehr mitteilen kann.
Sinnvoll ist es, die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu ergänzen.
Denn der Bevollmächtigte hat in diesem Fall den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen.
Ansonsten würde ein vom Gericht bestellter Betreuer diese Aufgabe wahrnehmen müssen.Bitte lesen Sie weiter über:
Die Aufgaben eines Notars
WP Glossary Term Usage
- PEG
- Schlaganfall
- Zentrale Vorsorgeregister
- Vorsorgevollmacht
- Schock
- Demenz
- Dialyse
- ärztliche Maßnahmen
- ärztliche Zwangsmaßnahmen
- geschäftsunfähig
- Gehirnschädigung
- Patientenverfügung
- gesetzliche Betreuung
- Koma
- künstliche Ernährung
- Lungenversagen
- maschinelle Beatmung
- Notarin
- Vorsorge durch Vollmacht und Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung/Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung zu Zeiten von Corona
- Allgemeine Notarangelegenheiten
- Formulare
- Patientenverfügung – ich bin doch noch jung!
- Vorsorge – Vollmacht
- Vorsorge durch Testament oder Erbvertrag – statt Erbschafts-Streit in der Familie