Vollmachtgeber

Sichere Vorsorgevollmacht für den Vollmachtgeber

Der Vollmachtgeber ist derjenige, der eine Vorsorgevollmacht verfasst und dadurch bestimmmt, wer für ihn handeln soll, wenn er selber dazu nicht mehr in der Lage ist.
Es sollte zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten ein Vertrauensverhältnis bestehen, da der Bevollmächtigte (im Gegensatz zum Betreuer) nicht der Aufsicht durch das Betreuungsgericht unterliegt.