Notarielle Vorsorgevollmacht ersetzt Bankvollmacht
Durch eine Bankvollmacht wird eine Person bevollmächtigt, die üblichen Bankgeschäfte zu tätigen.
Die Bankvollmacht berechtigt daher nicht, andere Rechtsgeschäfte oder sonstige Angelegenheiten zu regeln.
Wenn eine notarielle umfassende Vorsorgevollmacht besteht, ist eine Bankvollmacht nicht erforderlich und darf von der Bank auch nicht verlangt werden.