Schutz des Verbrauchers – die 2 Wochen Frist
Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher eine 2 Wochen Frist zwischen Erhalt des Entwurfes des Grundstücks-Kaufvertrages und der Beurkundung liegen muss.
Dabei ist es unerheblich, ob der Verbraucher kauft oder verkauft.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien