Abkömmlinge – oder der Apfel fällt nicht weit vom Stamm
Unter Abkömmlinge versteht man die Nachkommen des Erblassers.
Dazu zählen die Kinder und Kindeskinder (wie Enkel, Urenkel).
Unter Abkömmlinge versteht man die Nachkommen des Erblassers.
Dazu zählen die Kinder und Kindeskinder (wie Enkel, Urenkel).