Original und Kopie stimmen bei der Abschriftsbeglaubigung überein!
Bei einer Abschriftsbelaubigung bestätigt der Notar durch einen Vermerk, dass diese Kopie mit dem vorgelegten Original (oder der vorgelegten Kopie) übereinstimmt.
Den Inhalt des Originals oder der Kopie prüft dabei der Notar nicht.
Oftmals benötigt man eine Abschriftsbeglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde oder zur Anmeldung bei einer staatlichen Prüfung.
Die Abschriftsbeglaubigung ist von der Unterschriftsbeglaubigung und von der Beurkundung zu unterscheiden.