Eine Abspaltung – nach dem Umwandlungsgesetz
Die Abspaltung ist in § 123 Umwandlungsgesetz gesetzlich definiert.
Eine Abspaltung liegt beispielsweise vor, wenn ein Geschäftsbereich der A-GmbH auf die B-GmbH übertragen wird.
Die A-GmbH bleibt mit ihren übrigen Geschäftsbereichen weiter bestehen.
Als Gegenleistung für die Abspaltung erhalten die Gesellschafter der A-GmbH dann auch Anteile an der B-GmbH.