Wer hat Rechte an dem Grundstück? Abteilung II gibt es preis!
In Abteilung II des Grundbuches werden alle allgemeinen Belastungen (also keine Grundpfandrechte) aufgeführt, die auf dem Grundstück oder auf einem Teil des Grundstücks lasten.
Dieses sind z. B. Grunddienstbarkeiten, z. B. Wegerecht und Leitungsrechte für Strommasten oder ein Nießbrauch.
Der Notar sieht vor Beurkundung eines Immobilienkauf-Vertrages in das Grundbuch des betreffenden Grundstücks.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien