Altenteil – durch Beratung Streit vermeiden
Unter Altenteil versteht man die monatliche Zahlung, die der Hofübernehmer an die Hofübergeber im Rahmen der Hofübergabe zahlt.
Zum Altenteil gehört das Baraltenteil, das Wohnrecht und ggf. Hege-und Pflegeleistungen.