Testament sicher hinterlegen – durch amtliche Verwahrung
Durch amtliche Verwahrung kann der Erblasser sicherstellen, dass sein Testament oder Erbvertrag nicht vernichtet oder zurückgehalten wird.
Dadurch kann der Erblasser sicher sein, dass nach seinem Tod alles so durchgeführt wird, wie er es vorgesehen hat.
Die amtliche Verwahrung erfolgt beim Amtsgericht am Wohnort des Erblassers.