Aufspaltung eines Unternehmens – nach dem Umwandlungsgesetz
Die Aufspaltung eines Unternehmens ist in § 123 Umwandlungsgesetz gesetzlich definiert.
Eine Aufspaltung liegt beispielsweise vor, wenn die A-GmbH in die B-GmbH und in die C-GmbH aufgeteilt wird.
Danach existiert nicht mehr die A-GmbH, sondern nur noch die B-GmbH und C-GmbH.
Die Gesellschafter der ehemaligen A-GmbH erhalten bei der Aufspaltung dann Anteile an der B-GmbH und C-GmbH.