Eine Beglaubigung ist keine Beurkundung
Durch eine Beglaubigung bestätigt der Notar, was er sehen kann, beispielsweise eine Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung) oder die Echtheit eines Dokuments (Abschriftsbeglaubigung).
Er prüft dabei nicht (wie bei einer Beurkundung) den Inhalt des Dokuments.