Besitz kommt von Besetzen
Besitz ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Grundstück, wobei man dazu nicht unbedingt Eigentümer des Grundstücks sein muss.
Wer im Besitz einer Immobilie ist, hat die tatsächliche Verfügungsgewalt, ohne dass er dadurch das Eigentum erlangt.
Der Mieter ist also Besitzer, aber nicht Eigentümer der Wohnung.
In einem Grundstücks-Kaufvertrag wird durch den Notar der Zeitpunkt des Überganges des Besitzes an dem Grundstück ausdrücklich geregelt.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien