Bonität – in den Kopf des Anderen kann keiner schauen
Mancher Verkäufer wird sich zweifelnd fragen, ob der Käufer über ausreichende Bonität verfügt, um den Kaufpreis des Grundstücks zu zahlen.
Der Notar gestaltet den Grundstücks-Kaufvertrag immer sicher.
Die Eigentumsübergabe erfolgt erst, wenn sicher gestellt ist, dass der Kaufpreis gezahlt ist.Weitere Informationen finden Sie dazu in: Immobilien