Bußgeldbescheid – rechtzeitig Einspruch einlegen!
Man hat es gewusst und nun ist er da: der Bußgeldbescheid.
Will man sich dagegen wehren, dann muss man innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen.
Man hat es gewusst und nun ist er da: der Bußgeldbescheid.
Will man sich dagegen wehren, dann muss man innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen.