Dienstpflicht

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit – Dienstpflicht des Notars

Der Notar hat als Träger eines öffentlichen Amtes seine Dienstpflichten zu beachten, die u. a. im Beurkundungsgesetz, in der Bundesnotarordnung und in den Richtlinien der Bundesnotarkammer festgelegt sind.

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