Alles meins – beim Eigentum!
Als Eigentümer kann man mit seinem Grundstück machen, was man möchte (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben).
Der Eigentümer des Grundstücks ist im Grundbuch in Abteilung I ersichtlich.
Die Voraussetzungen für den Eigentumsübergang regelt der Notar genau in einem Grundstücks-Kaufvertrag / Immobilienkauf-Vertrag.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien
WP Glossary Term Usage
- Überlassungsvertrag
- Sondereigentum
- öffentliche Lasten
- Vertrag
- Teileigentum
- Eigentumswohnung
- Auflassungsvormerkung
- Nießbrauch
- steuerlichen Freibeträge
- Vormerkung
- Teilungserklärung
- Besitz
- Eigentumsumschreibung
- Hauskauf
- Immobilienkauf-Vertrag
- Grundsteuer
- Hof
- Kauf eines Hauses
- Hofabgabeklausel bei Altersrente gekippt!
- Kauf einer Gewerbe-Immobilie
- Kauf eines Mehrfamilienhauses
- Haus und Grundstück in Schenefeld und anderswo kaufen – Beurkundung durch Notar
- Rechtstipps für den Hauskauf
- Kauf eines unbebauten Grundstücks
- Kauf einer Wohnung
- Ordnung und Steueroptimierung im Schenkungsvertrag
- Hauskauf – Steuern sparen und Rechtssicherheit im neuen Heim
- Immobilien
- Wohnungsrecht