Eigentum

Alles meins – beim Eigentum!

Als Eigentümer kann man mit seinem Grundstück machen, was man möchte (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben).
Der Eigentümer des Grundstücks ist im Grundbuch in Abteilung I ersichtlich.
Die Voraussetzungen für den Eigentumsübergang regelt der Notar genau in einem Grundstücks-Kaufvertrag / Immobilienkauf-Vertrag.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien