Ein Erbbaurecht hat nichts mit Erbschaft zu tun!
Das Erbbaurecht befugt einen, auf einem fremden Grundstück ein Haus zu bauen und/oder zu bewohnen.
Das Erbbaurecht ist getrennt vom Grundstück und kann getrennt davon verkauft werden.
Für den Erwerb eines Erbbaurechtes ist – wie bei einem Grundstücks-Kaufvertrag – eine Beurkundung bei einem Notar erforderlich.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien