Erbschein – der Freifahrtschein für den Erben
Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die besagt, wer Erbe geworden ist und welche Beschränkungen (z. B. Testamentsvollstreckung, Vorerbe oder Nacherbe) vorliegen.
Mit dem Erbschein erbringt man daher den Nachweis, dass man Erbe geworden ist.
Ist ein öffentliches Testament/notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorhanden, spart man die Kosten für einen Erbschein.
Das öffentliche (notarielle) Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll ersetzen den Erbschein.Mehr Informationen finden Sie unter: Erben und Vererben