Finanzierungsvollmacht – ohne Risiko?!
Durch eine Finanzierungsvollmacht erlaubt der Verkäufer dem Käufer, das Grundstück bereits dann mit einem Grundpfandrecht zu belasten, wenn der Käufer noch nicht Eigentümer des Grundstücks ist.
Der Notar sichert im Grundstücks-Kaufvertrag durch besondere Vorkehrungen die Finanzierungsvollmacht ab, so dass der Käufer diese nur zur Kaufpreiszahlung und nicht für andere Zwecke (teure Urlaubsreise, neues Auto) benutzen kann.Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien