Führerschein weg – was nun?
Wenn der Führerschein von der Polizei abgenommen worden ist, sollte man zunächst keinerlei Angaben zu dem Vorfall machen, sondern – wenn überhaupt- erst, wenn der Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen hat.
Wenn der Führerschein von der Polizei abgenommen worden ist, sollte man zunächst keinerlei Angaben zu dem Vorfall machen, sondern – wenn überhaupt- erst, wenn der Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen hat.