Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum – die anderen Wohnungseigentümer sitzen mit im Boot

Das Gemeinschaftseigentum gehört nicht dem Wohnungseigentümer alleine, sondern allen zusammen.
Es umfasst das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.
Zum Gemeinschaftseigentum gehören z. B. die Außenmauern des Gebäudes und das Dach.

Weitere Informationen finden Sie dazu in Immobilien